Quelle: journalistenwatch.com
Das Brandenburgische Landesverfassungsgericht bestätigt den AfD-Antrag auf weitere Aufarbeitung der Corona-Maßnahmen: Impfzwang, Maskenzwang, Ausgangssperren: Die etablierten Parteien blockieren die Aufarbeitung ihrer verhängnisvollen Pandemiepolitik, wo sie nur können. Das Brandenburgische Landesverfassungsgericht hatte am Donnerstag einem Eilantrag der AfD-Landtagsfraktion Recht gegeben, mit dem der von der AfD initiierte Corona-Untersuchungsausschuss seine Arbeit fortsetzen kann. Der Eilantrag wurde zu einem beim Verfassungsgericht seit Oktober letzten Jahres anhängigen Organstreitverfahren gestellt, über das noch nicht entschieden wurde. In dem Organstreitverfahren machen die drei Mitglieder des Ausschusses, die der AfD-Fraktion angehören, sowie die AfD-Fraktion eine Verletzung ihrer Rechte durch den am 23.09.2020 vom Landtag Brandenburg eingesetzten UA 7/1 geltend. (Weiterlesen)