Quelle: corona-blog.net
Ähnliche Sachverhalte, zwei unterschiedliche Entscheidungen der Gerichte. Während das Arbeitsgericht in Dresden entscheidet, dass nur das Gesundheitsamt Beschäftigungsverbote aussprechen darf, entscheidet Gießen, dass der Arbeitgeber dies aufgrund der Gefährdung von Leib und Leben der Bewohner sehr wohl darf. Eine Entscheidung, ob es unentgeltlich freistellen darf steht noch aus, da dies nicht Gegenstand dieser Verhandlung war. (Weiterlesen)