Quelle: report24.news
Es war eine ausgezeichnete parlamentarische Anfrage des FPÖ-Nationalratsabgeordneten Gerald Hauser an Justizministerin Zadic, welche den Stein ins Rollen brachte. 21 präzise Fragen hinsichtlich der Vereinbarkeit eines Impfzwanges mit dem Nürnberger Kodex. Zadic antwortete: „ … dass nach dem österreichischen Straf- und Zivilrecht medizinische Behandlungen nur mit Zustimmung der entscheidungsfähigen Patient:innen durchgeführt werden dürfen (…)“. Menschen zu einer Impfung zu zwingen widerspricht offenbar dem österreichischen Strafrecht. Dies kann – zumindest theoretisch – weitreichende Konsequenzen nach sich ziehen. §110 des Strafrechts besagt: (1) Wer einen anderen ohne dessen Einwilligung, wenn auch nach den Regeln der medizinischen Wissenschaft, behandelt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen. (2) Hat der Täter die Einwilligung des Behandelten in der Annahme nicht eingeholt, daß durch den Aufschub der Behandlung das Leben oder die Gesundheit des Behandelten ernstlich gefährdet wäre, so ist er nach Abs. 1 nur zu bestrafen, wenn die vermeintliche Gefahr nicht bestanden hat und er sich dessen bei Aufwendung der nötigen Sorgfalt (§ 6) hätte bewußt sein können. (3) Der Täter ist nur auf Verlangen des eigenmächtig Behandelten zu verfolgen. — (Weiterlesen)