Quelle: reitschuster.de
Von Daniel Weinmann – Die Corona-Impfung wird an immer mehr Orten angeboten. Im Zuge der am 25. Mai in Kraft getretenen fünften Änderung der Corona-Impfverordnung dürfen endlich auch Zahnärzte mithelfen, die SARS-CoV-2-Vakzine unters Volk zu bringen. Die Intention der Impf-Adepten: Die heilsbringende sogenannte „Schutzimpfung“ soll für alle noch leichter zugänglich gemacht werden. Genügend Impfstoff scheint dafür – Lauterbach sei Dank – vorhanden. Wer keine Vorräte an Covid-19-Impfstoffen mehr hat, darf jedoch erst „nach Änderung der die technische Umsetzung regelnden Allgemeinverfügung“ bestellen, heißt es bei der Bundesärztekammer. Nach Auskunft des Bundesministeriums für Gesundheit soll dies aber bereits in den kommenden Tagen erfolgen. (Weiterlesen)