Ein juristischer Paukenschlag gegen die Impfstoffhersteller. Gestern reichte die Bozner Rechtsanwältin Renate Holzeisen eine Nichtigkeitsklage laut Art. 263 AEUV gegen den Durchführungsbeschluss der EU-Kommission hinsichtlich der zentralisierten Zulassung des Impfstoffs „Comirnaty“ samt Antrag auf ein beschleunigtes Verfahren beim Europäischen Gericht ein. Dem Verfahren wurde heute Vormittag die Nummer T-96/21 von der Kanzlei des Europäischen Gerichts zugewiesen.

Die Grundlage: EU-Bürger, die an erster Stelle der von der EU-Kommission vorgegebenen Covid-Impfstrategie stehen – vor allem Mitarbeiter im Bereich Gesundheit und Pflege – sind in ihrem Grundrecht auf ein hohes Gesundheitsschutzniveau, auf körperliche Unversehrtheit und auf Gesundheitsschutz persönlich und unmittelbar betroffen, weil sie nachweislich einem enormen Druck in Richtung Impfzwang ausgesetzt sind.

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