Seit dem Schulbeginn am 12.08.2020 müssen die Schüler in NRW, während der gesamten Schulzeit (Unterricht, Pausen, Schulhof) eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Hinzu kommt die Verpflichtung,
die Maske auch im Bus zu tragen. Dadurch tragen unsere Schüler mindestens sechs, häufig aber auch acht oder noch mehr Stunden ununterbrochen eine Maske. Es gibt weder Studien, die belegen, dass dieser Maskenzwang in Schulen überhaupt ein effektiver Schutz gegen die Ausbreitung von Corona ist, noch werden Untersuchungen über die Schädlichkeit des permanenten Masketragens gebührend berücksichtigt. Es ist festzustellen, dass die Masken nicht nur nicht schützen, sondern sogar schaden.
Masken nützen nicht als Schutz vor Viren
Die Bundesregierung, das RKI und auch Herr Drosten waren sich noch im Februar darin einig, dass die Maske nichts bringt. Inzwischen sprechen die Zahlen und Untersuchungen noch weniger für die Sinnhaftigkeit der Maske. Die WHO sah ebenfalls keine Notwendigkeit für Gesunde eine Maske zu tragen (Bild-Zeitung am 06.04.20). Die WHO warnte sogar vor einem trügerischen Sicherheitsgefühl. Ähnliche Aussagen waren auch auf der WHO-Website nachzulesen. Die folgende Darstellung zeigt den Verlauf der „aktiven Covid-19 Fälle“ in Deutschland. DerKurvenverlauf zeigt deutlich, dass weder der Shutdown noch die Maskenpflicht irgendeinen Einfluss auf das Infektionsgeschehen hatten.
Zahlreiche Studien sprechen davon, dass durch den Mund-Nasen-Schutz lediglich größere Tröpfchen zurückgehalten werden können, keinesfalls aber Viren (siehe u.a. in https://www.t-online.de/gesundheit/krankheiten-symptome/id_87412094/coronavirus-welche-atemschutzmasken-nuetzen-und-welche-nicht.html). Auch das Ärzteblatt bestätigt, dass die Maske keinen Schutz vor Covid-19-Viren darstellt (https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/111799/COVID-19-Patienten-husten-Viren-durch-chirurgische-Masken-und-Baumwollmasken-hindurch). Das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte weist für selbst gebastelte Mund-Nasen-Bedeckungen darauf hin, dass sich die Träger nicht darauf verlassen können, „dass diese sie oder andere vor einer Übertragung von SARS-CoV-2 schützen, da für diese Masken keine entsprechende Schutzwirkung nachgewiesen wurde.“ (https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoinformationen/Medizinprodukte/DE/schutzmasken.html)
Das Tragen von Masken ist gefährlich
Bleibt die Frage, ob dieser sehr geringe bzw. nicht nachweisbaren Effekt, den Masken für die Verminderung der Ausbreitung eines Virus haben, nicht zu einem viel zu hohen Preis erkauft wird. Die meisten Stoffe aus denen selbstgemachte Masken bestehen, sind nicht dafür entwickelt worden, um stundenlang vor Mund und Nase getragen zu werden (giftige Bestandteile, Farbstoffe). Hier besteht ein unkalkulierbares Risiko für die Träger. Selbst die Behörden warnen, dass 78 Marken von Masken, die es im Handel zu kaufen gibt, gesundheitsschädlich („gefährlich“) sind (https://www.heidelberg24.de/verbraucher/maske-corona-virus-rueckruf-atemschutz-masken-babys-produkt-warnung-rapex-china-gefaehrlich-zr-90009438.html).
Da Masken die ausgeatmete Luft vor dem Mund/der Nase halten, wird diese mit CO2 angereicherte Luft wieder eingeatmet. Die Folge ist eine Hyperkapnie (zu viel CO2 im Blut). Dadurch können verminderte Leistungsfähigkeit, Kopfschmerzen, Verwirrtheit, Schwindel bis zur Bewusstlosigkeit und andere Symptome auftreten. Außerdem ist damit immer eine Übersäuerung des Körpers verbunden, die als Ursache für zahlreiche andere Krankheiten gilt. (https://www.netdoktor.de/symptome/hyperkapnie/)
Eine Münchner Doktorarbeit weist auf das Problem der Rückatmung von Kohlenstoffdioxid bei Verwendung von Operationsmasken als hygienischer Mundschutz an medizinischem Fachpersonal hin (https://mediatum.ub.tum.de/doc/602557/602557.pdf). Eine „Studie zu psychologischen und psychovegetativen Beschwerden durch die aktuellen Mund-Nasenschutz-Verordnungen in Deutschland“ (Stand Juni/Juli 2020) stellt fest: „Die Tatsache, dass ca. 60% der sich deutlich mit den Verordnungen belastet erlebenden Menschen schon jetzt schwere (psychosoziale) Folgen erlebt, wie eine stark reduzierte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft aufgrund von aversionsbedingtem MNS-Vermeidungsbestreben, sozialen Rückzug, herabgesetzte gesundheitliche Selbstfürsorge (bis hin zur Vermeidung von Arztterminen) oder die Verstärkung vorbestandener gesundheitlicher Probleme (posttraumatische Belastungsstörungen, Herpes, Migräne), sprengte alle Erwartungen der Untersucherin. Die Ergebnisse drängen auf eine sehr zeitnahe Prüfung der Nutzen-Schaden-Relation der MNS-Verordnungen.“
Die Unfallkasse NRW geht von einer akzeptablen CO2-Belastung in Klassenzimmern von maximal 1000 ppm aus (https://www.unfallkasse-nrw.de/fileadmin/server/download/Praeventionsmaterialien/CO2_in_Schulen.pdf). Die normale CO2-Konzentration in der Luft beträgt 400 ppm=0,04V%. Bei Werten von 1000 bis 2000 ppm sieht die Unfallkasse Handlungsbedarf (Stoßlüften). Werte über 2000 ppm sind inakzeptabel. Die sogenannte „Pettenkoferzahl“ liegt bei max. 1000 ppm. Das Umweltbundesamt hat für Schulräume 1500 ppm als Grenze des Hygienebereichs festgelegt. Die Richtlinie für amerikanische Schulräume legt den Grenzwert auf 1000 ppm fest (http://www.solar4ever.de/co2.htm).
Mit einem CO2-Überwacher wurde die CO2-Konzentration unter einer handelsüblichen Maske gemessen. Ausgehend von einer CO2-Konzentration von 741 ppm wurden unter der Maske nach nur 4 Atemzügen der Grenzwert von 1000 ppm um das 9-fache überschritten. Ab dem 5. Atemzug, also nach nicht einmal einer Minute, lag der Wert außerhalb des Messbereiches von 10.000 ppm. Kohlenstoffdioxid-Konzentrationen von über 20.000 ppm können zu Husten und Atemnot führen, über 100.000 ppm können sie Zittern und Bewusstlosigkeit hervorrufen, über 250.000 ppm können sie zu einer tödlichen Gefahr werden (https://www.lufft.com/blog/fuenf-gruende-warum-die-ueberwachung-der-co2-konzentration-eine-gute-idee-ist/).
Wir wissen nicht, in welchem Gefahrenbereich wir nach wenigen Minuten liegen, und noch weniger wissen wir, wie die Kohlenstoffdioxid-Belastung nach mehreren Stunden aussieht. Ein weiterer wichtiger Aspekt sind die psychischen Folgen der Masken. Der renomierte Hirnforscher Gerald Hüther warnt davor, dass Masken das Verhalten der Kinder nachhaltig negativ beeinflussen können (https://www.traumaheilung.net/discussion-topics/hirnforscher-masken-koennen-verhalten-nachhaltig-veraendern-prof-gerald-huether-im-gespraech/).
Unser oberstes Anliegen sollte die Sicherheit, Gesundheit und das Wohlbefinden unserer Kinder sein. Unabhängig davon, sind Klagen der Eltern gegen die Schule wegen der Gefährdung der Gesundheit ihrer Kinder nicht auszuschließen. Ich halte es für dringend geboten, dass Schulleitungen, Lehrer, Eltern und Schüler, Ärzte, ja alle, denen die Gesundheit unserer Kinder wichtig ist, sich zu engagieren für die schnellstmögliche Aufhebung die Zwangsverordnung der Masken an unseren Schulen. Außerdem sollten wir allen Eltern und Kindern empfehlen, übrigens auch allen Lehrern, sich im Interesse ihrer Gesundheit eine Maskenbefreiung aus medizinischen Gründen zu besorgen.
Frank Kegel, 15.08.2020 / Lehrer FES Minden