Quelle: reitschuster.de
Von Daniel Weinmann — Seit dem 15. März gilt für die Beschäftigten in Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen oder Rettungsdiensten eine Impfpflicht. Seither verliert seinen Job, wer nicht gegen COVID-19 geimpft ist. Trotz der Lockerungen der Corona-Maßnahmen und dem Scheitern der allgemeinen Impfpflicht hält die Ampel-Koalition an dieser Maßnahme fest – ungeachtet der zunehmenden Kritik. In ihren Protokollerklärungen zum Pandemiebeschluss der Bund-Länder-Runde hatten mehrere Bundesländer Mitte Februar ungewöhnlich scharfe Kritik an der Impfpflicht im Gesundheitswesen geäußert. Besonders deutlich wurde Sachsen: (Weiterlesen)