Quelle: de.rt.com

Gegenüber dem Nachrichtensender ntv bestätigte die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, dass bei Nebenwirkungen nach einer Corona-Impfung die jeweilige Krankenkasse für die Behandlungskosten haftet. Wenn durch die Impfungen jedoch langfristige Nebenwirkungen entstehen und der Betroffene möglicherweise sogar berufsunfähig wird, ist die Regelung laut Rechtsanwältin Britta Konrad alles andere als klar:

“Da ist der Staat raus, weil er AstraZeneca für unter 60-Jährige ja nicht empfohlen hat”, sagte die Medizin-Anwältin gegenüber ntv.

Für die Betroffenen bedeutet dies, dass sie keinen Schadensersatz und auch keinen Ausgleich für die verminderte spätere Rente bekommen würden, denn die Ständige Impfkommission empfiehlt AstraZeneca nur für Personen, die älter als 60 Jahre sind. (Weiterlesen)

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